Fakten

Aufstellung von einigen Fakten, die üblicherweise nicht beachtet werden (Status 06/2019):

  • Ab 09/01/2012, nach Gesetz 12.441/2011, Unternehmen mit der Bezeichnung "EIRELI" - Individualunternehmen beschränkter Haftung - anstelle von "GmbH", können mit einem Gesellschafter geründet werden. Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung im Lande benötigen einige Überlegungen, um dieser Rechtsform einzugehen.
  • AUSLÄNDER natürlicher und juristischer Personen mit Domizil im Ausland, die Geschäftsabschlüsse per Registrierung in öffentlichen Ämtern in Brasilien abschliessen, wie Unternehmensgründung und Immobilienakquisition, haben vorab eine STEUER-NR., CPF - Kataster Natürliche Personen - oder CNPJ - Bundeskataster der Juristischen Person - beim Finanzamt in Brasilien oder Konsulatsvertretung zu beantragen.
  • Die Gründung einer TOCHTERGESELLSCHAFT, ZWEIGBÜRO und AGENTUR ausländischem Unternehmen in Brasilien benötigt, vor jeglicher Registrierung, eine Genehmigung von der Bundesregierung. Durch Dekret 9.787/2019 wird das Verfahren durch Online-Registrierung anhand eines bevollmächtigten Vertreters erleichtert.
  • Die Ausschüttung von GEWINNE juristischer Personen, mit nationalem oder ausländischem Kapital, an ihre Gesellschafter wird als "Nicht versteuerbare Erträge" von der zurzeit bestehenden brasilianischen Gesetzgebung betrachtet.
  • Bevor ein UNTERNEHMEN zur Gründung kommt, wird empfohlen, eine einstweilige formelle Nachfrage zur Nutzung des Firmennamens beim Handelsregister oder Notar zum Zivilregister Natürlicher Personen, sowie auch beim Stadtamt, ob das Unternehmen zum vorgesehenem Standort sich niederlassen kann, zu stellen.
  • Die KAPITALEINZAHLUNG durch ausländische Investoren, hat durch Überweisung von Bank zu Bank zu erfolgen und das Kapital ist bei der Brasilianischen Zentralbank zu registrieren.
  • Die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung für GESCHÄFTSFÜHRER, DIREKTOREN und/oder dergleichen als Delegierte der ausländischen juristischen Person, erfolgt auf Basis der Investition von mindestens R$ 600.000,00 oder von R$ 150.000,00 bei Schaffung von 10 oder mehr Arbeitsplätze in den zwei nachfolgenden Jahren. Regel gilt pro Person. MTE-IN 11 - 01.12.2017
  • Die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung durch Investoren NATÜRLICHER PERSON, erfolgt auf Basis der Investition von mindestens R$ 500.000,00. Spezielle Konditionen für innovative Aktivitäten, Forschung oder im Bereich der Wissenschaft und Technologie. MTE-IN 13 - 12.12.2017
  • Die Erteilung einer temporären Aufenthaltsgenehmigung an natürliche Person zwecks WARTUNGSSERVICE unter einem Dienstleistungsvertrag kann bis zu 01 Jahr erteilt werden. MTE-IN 03 - 01.12.2017
  • Die Erteilung einer temporären Aufenthaltsgenehmigung an natürliche Person mit akademischem Grad; technischem, artistischem und kulturellem Grad mit mindestens 03 Jahre Berufserfahrung oder 12 Jahre Schulbildung mit mindestens 04 - 05 Jahre an spezifischen Fachkenntnisse, über einen ARBEITSVERTRAG in einem Unternehmen kann bis zu 02 Jahre erteilt werden. MTE-IN 02 - 01.12.2017
  • Bei Vertragsabschlüsse ausländischer ARBEITSKRÄFTEN durch brasilianische Unternehmen, ist die Relation 1/3 über pro Kopf oder Gehaltsaufwand zwischen ausländische und brasilianische Arbeitnehmer zu beachten.
  • Der AUSLÄNDER natürliche Person oder der delegierte Geschäftsführer der juristischen Person, kann erst sein Amt als Verwalter oder die Funktion als Direktor eines brasilianischen Unternehmens nach Freigabe durch die Generalkoordination der Einwanderung vom Arbeitsministerium zum Aufenthalt im Land aufnehmen.
  • Zum EXPORT von Produkten nach Brasilien, bei Angabe der Zolltarif-Nr. in der Pro Forma- und Handelsrechnung, ist die in Brasilien angewandte Nomenklatur laut NCM / TEC - Allgemeine Nomenklatur für Mercusur / Allgemeiner Externer Tarif - anzuwenden.
  • Der Import von GEBRAUCHTGÜTER, soweit keine gleichwertigen in Brasilien hergestellt werden, kann erst versandt werden wenn vorab eine EINFUHRLIZENZ erlangt wird.
  • AUSLÄNDER die ihre Aufenthaltsgenehmigung erlangt haben, können ihren HAUSRAT, ausgeschlossen KfZ und Motorrad, ohne Steuerverpflichtungen mitbringen. Es empfiehlt sich, einen Spediteur der mit den brasilianischen Bestimmungen vertraut ist zu beauftragen.
  • AUSLÄNDER mit Wohnsitz im Lande, bei ihrer ersten DIRPF - Steuererklärung Natürlicher Person -, ist es wichtig, wegen dem Informationsaustausch zwischen Länder, ihr Vermögen im Ausland mit aufzulisten. Dieses Vermögen, bis zum Datum der Einreise mit Aufenthaltsgenehmigung in Brasilien, wird bei zukünftigen Geldüberweisungen nach Brasilien nicht besteuert.
  • Zu Akquisition von IMMOBILIEN durch Ausländer, innerhalb der Stadtgrenzen, sind keine Restriktionen auferlegt. Für Landgüter sind die spezifischen in Brasilien aufgesetzten Gesetzgebungen zu verfolgen.

Wir übernehmen keine Haftung zu gesetzlichen Änderungen der aufgelisteten Fakten und/oder die andere ergänzende gesetzliche Vorschriften einbeziehen.

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